Compliance

Compliance ist die Ausrichtung aller geschäftlichen und innerbetrieblichen Handlungen an ethischen Prinzipien, gesetzlichen Vorschriften und allgemein verbindlichen Verhaltensstandards. Compliance ist eine Unternehmensphilosophie. Die Grundlage unserer Compliance sind die allgemein geltenden Verhaltensgrundsätze für den Umgang und das Handeln mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern.

Compliance betrifft alle. Das Management unserer Gesellschaften bekennt sich ausdrücklich zu den Grundlagen unserer Compliance und ist gehalten, alle Mitarbeiter und ihre Tätigkeit an den Grundsätzen und Richtlinien auszurichten. Die Einhaltung der Regeln wird auch von allen Geschäftspartnern erwartet.

Compliance dient der Einhaltung von Recht und Gesetz, um Schaden aus Rechtsverstößen vom Unternehmen, seinen Organen und allen Mitarbeitern fernzuhalten. Die Grundsätze und Richtlinien bieten Orientierung für die tägliche Arbeit. Compliance ist Vorbild für alle und gelebte Unternehmenskultur. Sie ist sowohl für den langfristigen Erfolg des Unternehmens als auch für das Image und die Geschäftsbeziehungen von CONLINK von erheblicher Bedeutung.

Bekämpfung von Korruption

Wir bekämpfen jede Form der strafbaren Einflussnahme auf Entscheidungen von Kunden und sonstigen Vertragspartnern durch Korruption.

Die unredliche Einflussnahme auf Entscheidungen durch die Gewährung von Vorteilen gleich welcher Art ist verboten. Das gilt im Inland genauso wie im Ausland und nicht nur gegenüber Amtsträgern, sondern auch gegenüber Mitarbeitern anderer Unternehmen. Geschenke, Einladungen und sonstige Zuwendungen sind im Geschäftsleben nur in engen Grenzen zulässig. Geschenke sind nur erlaubt, wenn sie keinen unangemessen hohen Wert haben. Entscheidend ist, ob sie von einem Außenstehenden in Anbetracht der Stellung des Empfängers und des Anlasses als angemessen erachtet werden würden. Amtsträgern im In- und Ausland darf kein persönlicher Vorteil angeboten oder gewährt werden. Zulässig sind nur Bewirtungen und Geschenke von geringem Wert, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist. Die Teilnahme an gemeinsamen Sponsoringveranstaltungen unserer Gesellschaft dient der Vertiefung persönlicher, geschäftlicher Beziehungen, nicht der Erwartung von unmittelbar zuzuführendem Geschäft. Sofern Dritten, speziell Maklern für die Zuführung von Geschäften Kommissionen gewährt werden müssen diesen eine tatsächliche Vermittlungsleistung zugrunde liegen.

Die Verprovisionierung von Geschäften an Entscheidungsträger bei unseren Kunden ist nicht zulässig. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sind bei Mitarbeitern von Unternehmen oder Behörden, die Geschäftsbeziehungen zu uns haben oder hatten, generell die privaten Aufträge oder Leistungen von den geschäftlichen zu trennen. Es ist grundsätzlich auszuschließen, dass ein Bezug zur Einflussnahme dieses Mitarbeiters zu der Geschäftsbeziehung von uns zu dem Unternehmen oder der Behörde auf Grund der Leistung besteht.

Bestechlichkeit

Wir wollen einen fairen Wettbewerb – nicht nur gegenüber unseren Kunden, sondern auch unter unseren Nachunternehmern und Lieferanten. Es ist nicht zulässig, von einem Geschäftspartner eine Zuwendung – gleich welcher Art – zu fordern oder anzunehmen und ihn deswegen gegenüber anderen zu bevorzugen. Das verhindert Wettbewerb und der Betreffende bereichert sich zu Lasten unseres Unternehmens.

Bestechungsversuche finden regelmäßig dort statt, wo aufgrund persönlicher Nähe der Beteiligten eine gewisse Vertrautheit im Umgang miteinander entstanden ist. Es ist dann schwieriger, eine angebotene „Gefälligkeit“ zu verweigern. Es ist sicherzustellen, dass Privates und Berufliches voneinander getrennt ist. Nicht zulässig sind die Entgegennahme von Geld und die Annahme von Darlehen. Die Entgegennahme von Sachgeschenken sowie geldwerten Leistungen wie z. B. Einladungen durch Geschäftspartner zu Veranstaltungen (Messen, Werksbesichtigungen etc.) und Einladungen zum Essen sind zulässig, wenn der geschäftliche Bezug im Vordergrund steht und der Aufwand sich in einem angemessenen Rahmen bewegt. Entscheidend ist, ob die Zuwendung von einem Außenstehenden in Anbetracht der Stellung des Eingeladenen und des Anlasses als angemessen erachtet werden würde. Im Zweifel muss eine Abstimmung mit der Geschäftsleitung herbeigeführt werden. Bei Kontakten mit Geschäftspartnern sind von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Versuche einer Einflussnahme auf Entscheidung sind sofort und eindeutig abzuwehren. Bestechungsversuche sind umgehend der Geschäftsleitung zu melden. Damit wird vermieden, in zweifelhafte Vorgänge verstrickt zu werden.

Umgang mit Wettbewerbern

Gegenüber Wettbewerbern, aber auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern darf nie ein Zweifel daran bestehen, dass Mitarbeiter oder unser Unternehmen als Ganzes für verbotene Absprachen gleich welcher Art nicht zur Verfügung stehen. Entsprechende Versuche seitens Wettbewerbern sind der Geschäftsleitung zu melden. 

Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Wir bekämpfen jede Form der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit. Illegale Beschäftigung begünstigt leistungsschwache Mitbewerber, die unter Ausnutzung des grauen Arbeitsmarktes Preisdumping betreiben und damit leistungsstarken Unternehmen mit ausgebildetem Personal und legal arbeitenden Nachunternehmern Schaden zufügen. Legale Arbeitsplätze – auch in unserem Unternehmen – werden dadurch gefährdet und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. Illegale Beschäftigung untergräbt den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme unseres Gemeinwesens. Die dabei verursachten Kosten hat auch unser Unternehmen zu tragen.

Alle gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bei der Beschäftigung unserer eigenen Mitarbeiter sind zu beachten. Das gilt insbesondere für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards und für unsere Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungen und Versorgungseinrichtungen.

Sozialverhalten im Unternehmen

Wir fühlen uns den Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander verpflichtet. Persönliche Glaubwürdigkeit, Integrität, Fairness und Ehrlichkeit sind wichtige Werte für den Erfolg des Unternehmens. Allen Mitarbeitern werden bei der Einstellung und ihrer weiteren persönlichen Entwicklung im Unternehmen gleiche Chancen geboten. Niemand darf wegen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt werden. Mobbing wird nicht geduldet.

Besondere Bedeutung kommt dem Verhalten der Führungskräfte zu, weil sie eine Vorbildfunktion für die ethische Orientierung des Unternehmens wahrnehmen. Wenn Vorgesetzte Grundwerte vorleben, überträgt sich dies auf das Verhalten unserer Mitarbeiter. Wertschätzung im Führungsverhalten zeigt sich durch Vertrauen in die Mitarbeiter sowie Achtung und Respekt vor ihrer Persönlichkeit. Der Dialog mit dem Mitarbeiter und die Bereitschaft zuzuhören sind ebenso wichtig wie der konstruktive Umgang mit Fehlern und Konflikten. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden aufgeschlossen aufgenommen. Ein dauerhafter Erfolg des Unternehmens und der Erhalt seiner Arbeitsplätze sind nur möglich, wenn sich jeder Einzelne gegenüber den anderen Mitarbeitern fair und loyal verhält.

Umgang mit vertraulichen Informationen

Vertrauliche Informationen dürfen nicht zum eigenen Nutzen missbraucht werden. Das geistige Eigentum unseres Unternehmens ist ein Wettbewerbsvorteil und muss geschützt werden. Kein Mitarbeiter darf Kenntnisse über betriebsinterne Daten, Vorgänge und Vorhaben für persönliche oder fremde Vorteile ausnutzen oder unbefugt weitergeben.

Spenden

Spenden dürfen nur in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden Geschäftsordnungen gegeben werden. Spenden an Politiker, politische Parteien und politische Organisationen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung. Unter dem Gesichtspunkt einer zweckmäßigen Vergabe fördert unser Unternehmen und seine Mitarbeiter Einrichtungen durch Spenden, Sachleistungen und persönliches Engagement. Spenden werden nicht gewährt, um Entscheidungen zu unserer Gunsten zu beeinflussen.

Beschwerdemanagement

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden als Finanzdienstleistungsunternehmen an erster Stelle. Es ist uns wichtig, unseren Kunden/Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Detaillierte Informationen stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

OS-Plattform

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die CONLINK Group nimmt an diesem Schlichtungsmodell nicht teil, ist aber verpflichtet, diesen Hinweis auf der Homepage zu installieren.