Gründung

Gründungsberatung

Der Weg zu einer Finanzierungsgesellschaft ist steinig. Benötigt wird für den Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstitutes eine Zulassung nach § 32 KWG.
Die Gründung ist den Aufsichtsbehörden in Deutschland umfangreich anzuzeigen, Im Rahmen des sogenannten Inhaberkontrollverfahrens müssen dann im Prozess diverse Informationen zum Projekt und den Projektbeteiligten geliefert werden.

Mit einer Verfahrensdauer von 9 Monaten ist hier zu rechnen. Alternativ kommt der Kauf einer inaktiven Gesellschaft mit einer Zulassung in Frage. CONLINK Fulfillment bereitet alle Unterlagen und Informationen für die Aufsichtsbehörde vor und stellt für die seitens der Fulfillmentpartner zu liefernden Informationen entsprechende Kataloge zusammen. Aufgrund unserer Erfahrungen und Kontakte zu den Aufsichtsbehörden können wir hier einen reibungslosen Verlauf garantieren. Die Informationsbedürfnisse von BaFin und Bundesbank sind indes nicht zu diskutieren.